Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik

Die Fachschüler und Fachschülerinnen sind nach der Ausbildung befähigt, in sozialpädagogischen Einrichtungen eigenverantwortlich als staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu arbeiten.

Aufnahmevoraussetzungen:

In die zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer

* die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz erfolgreich abgeschlossen hat und befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich -Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat

* wer eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,

* wer als staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent

  • eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder
  • die Klasse 12 der Fachoberschule-Gesundheit und Soziales- in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat,

wenn der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.

* wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin“ oder „Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“, „Ergotherapeut“, „Logopädin“, „Logopäde“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und

  • einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
  • mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder

* wer einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und

  • einen von der Hochschule oder einer Fachschule-Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
  • mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.

Im Bildungsgang wird die praktische Ausbildung im zeitlichen Umfang von 600 Stunden in zwei spezifischen Arbeitsfeldern durchgeführt, wie z.B.:

  • Schulen wie Regel- und Förderschulen
  • Kinder- und Jugendfreizeitstätten
  • Abenteuerspielplätze
  • Einrichtungen der Jugendhilfe wie Jugendwohngruppe, Heim, Tagesgruppe
  • Sonderpädagogische Einrichtungen wie Tagesbildungsstätten, Wohngruppen
  • Krippe
  • Kindergarten
  • Kinderhort

Die Reflexion der praktischen Ausbildung findet in Kleingruppen mit Lehrkräften statt.

Eine Finanzierung ist durch einen Zuschuss durch die N-Bank möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.

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