Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik

Die Ziele der Berufsfachschule Sozialpädagogik sind u.a. die Orientierung im Berufsfeld Sozialpädagogik, der Erwerb erster sozialpädagogischer Kompetenzen sowie die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit.

Aufnahmevoraussetzungen

Zur Aufnahme in diese Schulform ist ein Hauptschulabschluss (Durchschnitt mind. 3,0) notwendig.

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus dem schulischen Unterricht und Praktika.

Die Praktika sind in Einrichtungen des Elementar- oder Primarbereiches (Kindergarten, KiTa, Krippe oder Hort) mit Kindern zwischen 0 – 10 Jahren zu leisten.

Die erfolgreiche Durchführung der Praktika ist Bedingung für den Erwerb des Schulabschlusses dieses Bildungsganges.

Am Ende des Ausbildungsganges wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Stundentafel

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie

Module Klasse I

  • Lern- und Arbeitstechniken erwerben
  • Bedürfnisse erkennen und Gesundheit fördern
  • Beziehungen zu Kindern aufbauen
  • Musisch-kreative Bildungsprozesse entwickeln
  • Orte des Aufwachsens reflektieren
  • Modul Optionale Lernangebote

Module Klasse II

  • Sozialpädagogik als Berufsfeld erkunden
  • Vielfältige Lebenswelten reflektieren
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse beobachten
  • An pädagogischen Prozessen mitwirken
  • Pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte unterstützen

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

  • Praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (420 Zeitstunden).

Abschlüsse und Berechtigungen

Bei erfolgreichem Schulbesuch wird der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, bei entsprechenden Leistungen der Erweiterte Sekundarabschluss I zuerkannt.

Mit erfolgreichem Abschluss und herausragenden Leistungen besteht die Möglichkeit, in die Klasse 2 der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent aufgenommen zu werden und in einem Jahr den beruflichen Abschluss als ‘Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin’ oder ‘Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent’ zu erreichen.

Weitere Hinweise

Beim Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden.

Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, für Seminare, für einen Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, für evtl. Exkursionen, für evtl. Impfungen und für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schüler und Schülerinnen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beantragen.

Anmeldungen

sind bis zum 28. Februar eines Jahres möglich. Dem online-Anmeldeformular der Schule sind ein tabellarischer Lebenslauf und eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen. Zur online-Anmeldung gelangen Sie hier: Berufino