Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege
Im Rahmen der generalistischen Ausbildung in der Pflege endet dieser Bildungsgang. Deshalb keine Neuaufnahmen!
Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege
Im Rahmen der generalistischen Ausbildung in der Pflege endet dieser Bildungsgang. Deshalb keine Neuaufnahmen!
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Altenpflege führt in drei Jahren zu einem beruflichen Abschluss mit staatlicher Anerkennung.
Sie übernehmen als ausgebildete Pflegefachkräfte die selbstständige und verantwortliche Pflege, Beratung und Betreuung von Menschen in höherem Lebensalter in allen Bereichen der Altenpflege und Altenhilfe.
Aufnahmevoraussetzungen
• die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer besitzt.
Mit Bestehen der Prüfung erhalten Sie den Berufsabschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger.
Arbeitsmöglichkeiten
Altenpflegerinnen und Altenpfleger können in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenpflege und Altenhilfe tätig werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Bei Bestehen der Ausbildung besteht die Möglichkeit einer Weiterbildung z. B. zur Praxisanleitung, Wundmanager/in oder Pflegedienstleitung. Zudem besteht die Möglichkeit, die Fachoberschule Gesundheit und Soziales zu besuchen und dort die Fachhochschulreife zu erlangen, um anschließend ein Studium z. B. der Pflegewissenschaft oder Gerontologie an einer Fachhochschule aufzunehmen.
Finanzierung
Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Stundentafel / Lernbereiche
Berufsübergreifender Lernbereich
• Religion
• Praxis Altenpflege und Altenhilfe
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt, z. B. Altenpflegeheimen und ambulanten Pflegediensten.
In der übrigen Zeit sind Sie im Rahmen der praktischen Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege tätig.
Alle Informationen unter Vorbehalt. Es gelten die Bestimmungen der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO).